Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR erarbeitet alle vier Jahre ein neues Arbeitsprogramm. Zu dessen Umsetzung tragen insbesondere die fünf jährlichen Plenarsitzungen des Rates bei. Die Arbeitsweise des SWR basiert auf einem iterativen Prozess zwischen dem Rat und der Geschäftsstelle.


Arbeitsweise

Der SWR arbeitet in einem Vierjahreszyklus, zu dessen Beginn neue übergreifende Themen identifiziert werden und das Arbeitsprogramm – das auch Evaluationsmandate beinhaltet – festgelegt wird. Bei der Implementierung des Arbeitsprogramms dienen die Plenarsitzungen zur Diskussion und Entscheidungsfindung, da sie die verschiedenen Ratsarbeitsgruppen zusammenbringen, die innerhalb jedes Themas verschiedene Unterthemen bearbeiten und diese dem Plenum zur Beurteilung vorlegen.
Der Weg zum Konsens und zur Konsolidierung der Bewertungen beruht auf Daten und Befunden, die in einem iterativen Prozess gemeinsam von den Ratsmitgliedern verarbeitet werden. Das Vorgehen zeichnet sich durch analytische Stringenz, inkrementelle Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung aus, bis der Prozess zum gewünschten Ergebnis führt. Die fünf Phasen dieses Prozesses werden unten ausführlicher beschrieben.

  1. Festlegen der Agenda: Der SWR erarbeitet auf eigene Initiative ein Arbeitsprogramm, das auf Aufgaben des Bundes und einer Anzahl von übergreifenden Themen basiert. Innerhalb der Themen identifiziert der Rat zentrale Fragestellungen, die angegangen werden müssen, und bildet interdisziplinäre Arbeitsgruppen, um die Fragen im Detail zu bearbeiten.

  2. Sammeln und Auswerten von Daten: Die Arbeitsgruppen, die von mindestens einer/einem Wissenschaftlichen Beraterin/Berater der Geschäftsstelle begleitet werden, organisieren Workshops, Interviews oder Rundtischdiskussionen mit Experten und Expertinnen aus verschiedenen Fachgebieten. Die Resultate werden dem Rat präsentiert. Der Rat kann auch entscheiden, bestimmte Fachleute mit einem Mandat zu beauftragen.

  3. Überlegungen und Empfehlungen: Die Ergebnisse der Mandate werden dem Rat vorgestellt, damit ein diskursiverer Ansatz mit Einbezug von nationalen und internationalen Experten- und Expertinnenbeiträgen entsteht. Diese werden durch Literaturanalysen und den Austausch unter den Ratsmitgliedern vertieft und ergänzt. Auf diese Weise findet eine Synthesearbeit statt, die dem Rat dazu dient, seine Empfehlungen zu formulieren.

  4. Verbreitung der Befunde: Die Überlegungen und Empfehlungen des Rates werden in einem Bericht oder in Stellungnahmen veröffentlicht und verbreitet. Mit Unterstützung der Geschäftsstelle tauscht sich der Rat mit verschiedenen BFI-Akteuren aus, organisiert Veranstaltungen und wird eingeladen, seine Befunde und Empfehlungen in diversen Gremien vorzustellen.

  5. Impact: Der Rat entfaltet seine Wirkung, wenn seine Empfehlungen vom SBFI, vom Bundesrat oder von anderen Anspruchsgruppen wie parlamentarische Kommissionen, kantonale Behörden oder Hochschulen aufgegriffen werden. Besonders deutlich wird dies bei Gesetzesänderungen oder bei politischen Weichenstellungen wie der BFI-Botschaft. Der SWR will jedoch auch formelle und informelle Debatten anstossen und wichtige Themen in die breitere Öffentlichkeit tragen.