Statement of European Science, Technology and Innovation Councils on the Current Situation of the Academic Community in Iran
The signatories of this statement are deeply concerned about the situation of the
academic community in the Islamic Republic of Iran. For several weeks, protests have
taken place at various Iranian universities where many students, professors, and other
university members have experienced violence and/or been arrested by security
forces.
The European Science, Technology and Innovation Councils listed below express
their solidarity with the members of the academic community in Iran. They call on the
Iranian authorities to protect and respect the right to academic freedom and the right
to freedom of expression according to the Universal Declaration of Human Rights.
9 November 2022
Please find below the translation of the statement in Persian (Farsi)
بیانیھ انجمن ھای علمی، فناوری و نوآوری اروپا در مورد وضعیت فعلی جامعھ علمی و دانشگاھی ایران
امضاکنندگان این بیانیھ بسیار نگران وضعیت جامعھ دانشگاھی در جمھوری اسلامی ایران ھستند. چندین ھفتھ است کھ تظاھراتی
در دانشگاه ھای مختلف ایران برگزار می شود کھ در آن بسیاری از دانشجویان، اساتید و دیگر اعضای دانشگاه مورد خشونت
نیروھای امنیتی قرار گرفتھ یا توسط آنان دست
گیر شده اند.
انجمن ھای علمی، فناوری و نوآوری اروپا کھ در زیر نام برده شده اند، ھمبستگی خود را با اعضای جامعھ آکادمیک در ایران
اعلام می کنند. آنھا از مقامات ایران می خواھند کھ از حق آزادی دانشگاھی و حق آزادی بیان بر اساس اعلامیھ جھانی حقوق بشر
حمایت کنند و بھ آن احترام بگذارند.
۹ نوامبر ۲۰۲۲
List of signatories (logos on next page)
لیست امضا کنندگان
Austrian Council for Research and Technology Development (RFTE)
Danish Council for Research and Innovation Policy (DFiR)
Dutch Advisory Council for Science, Technology and Innovation (AWTI)
Research, Development and Innovation Council, Government of the Czech Republic
(RVVI)
Flemish Advisory Council for Innovation and Enterprise (VARIO)
German Commission of Experts for Research and Innovation (EFI)
German Science and Humanities Council (WR)
Portuguese Foundation for Science and Technology (FCT)
Swiss Science Council (SSC)
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Geschichte
Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR hat seit seiner Gründung im Jahr 1965 drei Namenswechsel und zahlreiche Gesetzesänderungen erlebt. Seine Identität wurde massgeblich durch das Zusammenspiel mit dem sich entwickelnden schweizerischen Bildungs-, Forschungs-, und Innovationssystem geprägt.
In der Nachkriegszeit verfolgten westliche Länder, darunter auch die Schweiz, eine internationale Wissenschafts- und Forschungspolitik mit dem Ziel, die Weltsumme des Wissens zu erhöhen und das Gemeinwohl aller zu verbessern. Zahlreiche Universitäten, Forschungszentren und Gremien wurden in der Schweiz mit diesem gesellschaftlich motivierten Ziel gegründet.
Vor diesem Hintergrund rief der Bundesrat 1965 auch den SWR ins Leben. Das prägte nicht nur seine rechtlichen Aufgaben, sondern auch sein Selbstverständnis. «Wir betrachten es als eine unserer Hauptfunktionen, fruchtbare Ideen und Kräfte in allen Teilen unserer Bevölkerung zu sammeln und zu koordinieren», schrieb der Rat 1967. Er sah sich als «kleines Milizorgan» mit einzigartigen Verpflichtungen und einem Engagement für das Gemeinwohl.
Gut zehn Jahre nach seiner Gründung stellte sich der Rat weitergehende existenzielle Fragen: War er «ein reines Denkorgan oder hat er politische Entscheidungen vorzubereiten»? Sollten seine Aufgaben sektoriell oder horizontal verteilt werden? War er Generalist oder Spezialist? Gemeinsam mit wichtigen Akteuren der BFI-Landschaft kam der Rat zum Schluss, dass der Ausgangspunkt seiner Aufgaben in der Verpflichtung zu einer «globalen und vorausschauenden Sicht über den ganzen Problemkreis» liegt. Der Rat sah seine Hauptfunktion also darin, «Denkrahmen schaffen» und «politische Aktivitäten anstossen» zu können, aber diese nicht zu bestimmen.
Die Frage, wie er innerhalb dieses Denkrahmens handeln sollte, kam 1987 explizit zur Sprache. Mit seiner zunehmenden Verantwortung bei der Vorbereitung der forschungspolitischen Früherkennung und Zielvorstellung im Laufe der 80er-Jahre fragte sich der Rat, ob er eher ein «Expertenrat» oder ein «Verhandlungsrat» sei.
Einerseits war er verpflichtet, seinen Anspruchsgruppen «neue Vorschläge hinsichtlich der wünschbaren Inhalte und der Strukturen im Bereich der Hochschulausbildung und der Forschung zu unterbreiten», andererseits musste er für die zuständigen Behörden «für die anstehenden Probleme Kompromisslösungen aufzeigen». Der Rat experimentierte mit Modellen, die die Vorzüge von beiden zu kombinieren versuchten, um seine mannigfaltigen Funktionen zu erfüllen.
Mit der Ausdehnung seiner Aufgaben in den 90er-Jahren, die inzwischen die Wissenschaftspolitik, die Hochschulpolitik, die Forschungsfrüherkennung, die Technologiepolitik und die Technologiefolgen-Abschätzung umfassten, sah sich der Rat zur Jahrtausendwende als «Sprachrohr der Wissenschaft».
Doch Politik und Verwaltung entwickeln sich in die entgegengesetzte Richtung. Das Ideal der langfristigen Planung, das seit der Nachkriegszeit vorgeherrscht hatte und damals nach wie vor die Hauptperspektive des Rates war, wich dem Prinzip der situativen «Governance». Seine Empfehlungen wurden in den nachfolgenden Jahren weniger beachtet, und das Problem, dass sie rechtlich nicht bindend sind, wurde offenkundig. 2008 verlor der Rat einige Aufgaben, wie die Forschungs-früherkennung und die Technologiefolgenabschätzung, und damit auch Mittel.
In den letzten Jahren hat sich der SWR wieder verstärkt in der BFI-Landschaft positioniert und sich dezidiert zu drängenden Themen geäussert, etwa im Hinblick auf die Frage der Sozialen Selektivität oder der Digitalisierung.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der schwierigen Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union herrscht zurzeit grosse Unsicherheit im BFI-System, was sowohl Herausforderungen wie auch Chancen mit sich bringt. Der SWR befasst sich intensiv mit beiden Themen und wird, wie so oft in seiner Geschichte, gleichzeitig von ihnen beeinflusst.
Prinzipien
Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR nimmt eine Langzeitperspektive ein und verfolgt im Hinblick auf das schweizerische Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem eine ganzheitliche Herangehensweise. Der SWR ist unabhängig und transparent und orientiert sich an den Prinzipien der Relevanz, Evidenz und Offenheit.
Prinzipien
Relevanz: Wissenschaftliche Politikberatung liefert evidenzbasierte Lösungen für fundamentale Probleme. Alle vier Jahre identifiziert und behandelt der SWR eine Reihe übergreifender Themen, die für die Zukunft relevant sind.
Mit der Veröffentlichung des Berichts Soziale Selektivität beleuchtete der Rat beispielsweise das Problem der sozialen Ungleichheiten im schweizerischen BFI-System und rückte dieses stärker ins öffentliche und politische Bewusstsein.
Langzeitperspektive: Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, und die Massnahmen, die wir heute treffen, haben weitreichende Folgen. Der SWR nimmt stets eine Langzeitperspektive ein, um Herausforderungen frühzeitig anzugehen, und strebt damit die kontinuierliche Verbesserung des schweizerischen BFI-Systems an.
Der Rat hat ausführliche Berichte über Quantentechnologien und Fintech-Innovationen herausgegeben, um die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf die potenziell disruptiven Auswirkungen dieser Technologien in den nächsten Jahrzehnten vorzubereiten.
Ganzheitlichkeit: Das schweizerische BFI-System ist dezentralisiert und heterogen. Um ein Gesamtbild zu erhalten, untersucht der SWR politische Entscheidungen nicht isoliert, sondern verfolgt eine systemische Herangehensweise. Der Rat ist folglich sowohl an akademischer Autonomie wie auch an partizipativer Citizen Science interessiert.
Innerhalb eines bestimmten Themas, wie der Citizen Science, untersuchte der Rat verschiedene damit zusammenhängende Aspekte wie wissenschaftliche Kompetenz und Wissenschaftskommunikation, um Empfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Wissenschaft abzugeben.
Evidenz: Der SWR stützt seine Beratung der Politik auf wissenschaftlich fundierte Evidenz. Er beauftragt Expertinnen und Experten mit unterschiedlichem Hintergrund und aus verschiedenen Fachgebieten, um die bestmögliche Evidenz für aussagekräftige Schlussfolgerungen zu gewinnen.
Dieser Prozess beruht auf Formen der kollektiven Argumentation, bei der analytische Strenge mit beratendem Austausch verbunden wird, der an den Workshops und Plenarversammlungen des Rates stattfindet.
Unabhängigkeit: Wissenschaftliche Politikberatung muss die Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigen, aber unabhängig von Partikularinteressen sein. Der SWR schätzt seine Nähe zur Regierung und die Möglichkeiten des Austauschs, er bleibt aber seiner Unabhängigkeit verpflichtet.
Der Rat legt sein Arbeitsprogramm selber fest, veröffentlicht Positionspapiere zu wichtigen Debatten und entzieht sich politischer Einflussnahme. Er sieht seine Aufgabe darin, grundlegende Themen im schweizerischen BFI-System anzugehen.
Transparenz: Ein wissenschaftliches Beratungsorgan sollte ein integrer Wissensvermittler sein. Der SWR legt transparent dar, wie er Evidenz auswählt, verarbeitet und interpretiert.
Als ausserparlamentarische Kommission ist der Rat gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik rechenschaftspflichtig und veröffentlicht regelmässig seine Ergebnisse und Tätigkeiten. Die einzelnen Ratsmitglieder vertreten nicht die Interessen ihrer Herkunftsinstitutionen, sondern übernehmen Verantwortung für ihre eigenen Standpunkte und Empfehlungen.
Offenheit: Demokratische Gesellschaften fördern und stützen sich auf gute wissenschaftliche Forschung, Praxis und den Diskurs. Der SWR setzt sich für Offenheit und partnerschaftliche Netzwerke inner- und ausserhalb der Schweiz ein.
Durch die Zusammenarbeit bei Themen wie der Mobilität von Studierenden und Talenten verstärkt der Rat sein Engagement für die Gemeinschaft und die demokratischen Werte, die er mit seinen europäischen und internationalen Partnern teilt, und trägt damit zur Überwindung von Polarisierungen und Protektionismus bei.
Arbeitsweise
Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR erarbeitet alle vier Jahre ein neues Arbeitsprogramm. Zu dessen Umsetzung tragen insbesondere die fünf jährlichen Plenarsitzungen des Rates bei. Die Arbeitsweise des SWR basiert auf einem iterativen Prozess zwischen dem Rat und der Geschäftsstelle.
Arbeitsweise
Der SWR arbeitet in einem Vierjahreszyklus, zu dessen Beginn neue übergreifende Themen identifiziert werden und das Arbeitsprogramm – das auch Evaluationsmandate beinhaltet – festgelegt wird. Bei der Implementierung des Arbeitsprogramms dienen die Plenarsitzungen zur Diskussion und Entscheidungsfindung, da sie die verschiedenen Ratsarbeitsgruppen zusammenbringen, die innerhalb jedes Themas verschiedene Unterthemen bearbeiten und diese dem Plenum zur Beurteilung vorlegen.
Der Weg zum Konsens und zur Konsolidierung der Bewertungen beruht auf Daten und Befunden, die in einem iterativen Prozess gemeinsam von den Ratsmitgliedern verarbeitet werden. Das Vorgehen zeichnet sich durch analytische Stringenz, inkrementelle Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung aus, bis der Prozess zum gewünschten Ergebnis führt. Die fünf Phasen dieses Prozesses werden unten ausführlicher beschrieben.
- Festlegen der Agenda: Der SWR erarbeitet auf eigene Initiative ein Arbeitsprogramm, das auf Aufgaben des Bundes und einer Anzahl von übergreifenden Themen basiert. Innerhalb der Themen identifiziert der Rat zentrale Fragestellungen, die angegangen werden müssen, und bildet interdisziplinäre Arbeitsgruppen, um die Fragen im Detail zu bearbeiten.
- Sammeln und Auswerten von Daten: Die Arbeitsgruppen, die von mindestens einer/einem Wissenschaftlichen Beraterin/Berater der Geschäftsstelle begleitet werden, organisieren Workshops, Interviews oder Rundtischdiskussionen mit Experten und Expertinnen aus verschiedenen Fachgebieten. Die Resultate werden dem Rat präsentiert. Der Rat kann auch entscheiden, bestimmte Fachleute mit einem Mandat zu beauftragen.
- Überlegungen und Empfehlungen: Die Ergebnisse der Mandate werden dem Rat vorgestellt, damit ein diskursiverer Ansatz mit Einbezug von nationalen und internationalen Experten- und Expertinnenbeiträgen entsteht. Diese werden durch Literaturanalysen und den Austausch unter den Ratsmitgliedern vertieft und ergänzt. Auf diese Weise findet eine Synthesearbeit statt, die dem Rat dazu dient, seine Empfehlungen zu formulieren.
- Verbreitung der Befunde: Die Überlegungen und Empfehlungen des Rates werden in einem Bericht oder in Stellungnahmen veröffentlicht und verbreitet. Mit Unterstützung der Geschäftsstelle tauscht sich der Rat mit verschiedenen BFI-Akteuren aus, organisiert Veranstaltungen und wird eingeladen, seine Befunde und Empfehlungen in diversen Gremien vorzustellen.
- Impact: Der Rat entfaltet seine Wirkung, wenn seine Empfehlungen vom SBFI, vom Bundesrat oder von anderen Anspruchsgruppen wie parlamentarische Kommissionen, kantonale Behörden oder Hochschulen aufgegriffen werden. Besonders deutlich wird dies bei Gesetzesänderungen oder bei politischen Weichenstellungen wie der BFI-Botschaft. Der SWR will jedoch auch formelle und informelle Debatten anstossen und wichtige Themen in die breitere Öffentlichkeit tragen.
Bildung, Forschung und Innovation in einer digitalen Gesellschaft
Patientendateninfrastruktur für das Gesundheitswesen und die Forschung
Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich gehört zu den Prioritäten des Bundes, wie aus der neuen vom Bundesrat im Dezember 2022 verabschiedeten «Strategie Digitale Schweiz» hervorgeht. Unter der Federführung des Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Statistik soll insbesondere die mehrfache und interoperable Nutzung der Gesundheitsdaten (z. B. für die Forschung) zwischen Spitälern und Forschungsinstitutionen der Schweiz gefördert werden. Dieses Ziel verlangt sowohl Steuerungs-, Koordinations- und technische Massnahmen als auch Anpassungen der geltenden Rechtsgrundlage. Derzeit laufen zahlreiche Initiativen, einige bereits seit Längerem, wie das 2017 lancierte nationale Swiss Personalized Health Network (SPHN).
Vor diesem Hintergrund hat sich der SWR zum Ziel gesetzt, Empfehlungen für die notwendigen Massnahmen zur Erhebung, Strukturierung und Integration von Patientendaten aus verschiedenen Quellen zu erarbeiten, um die Gesundheitsversorgung und die Effizienz im Gesundheitsbereich und in der biomedizinischen Forschung der Schweiz zu verbessern. Diese Empfehlungen werden in drei bevorstehende Vernehmlassungsverfahren eingebracht, namentlich jene über:
- die BFI-Botschaft 2025‒2028 (Juni−September 2023);
- das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG (Juni−Oktober 2023);
- die Humanforschungsverordnung HFV (April−Juli 2023).
Das Vorgehen besteht darin, in einem ersten Schritt Fachleute aus der klinischen Spitalpraxis, aus der biomedizinischen Forschung und der Verwaltung im In- und Ausland zu befragen. Gestützt auf diese Befragungen und einer Dokumentenanalyse wird eine Arbeitsgruppe des SWR anschliessend zielgerichtete und fundierte Empfehlungen formulieren.
Terminologische und strategische Analyse des Konzepts der Forschungsinfrastruktur
Ganz allgemein wird eine Forschungsinfrastruktur (FI) als Instrument definiert, das den Wissenschaftsgemeinschaften Ressourcen und Dienstleistungen zur Verfügung stellt, damit sie ihre Forschungen in den jeweiligen Bereichen durchführen können. Es existieren jedoch ‒ auch in der Schweiz ‒ unterschiedliche Definitionen.
Zudem braucht es für diese grundlegenden und kostspieligen Infrastrukturen eine sorgfältige mittel- und langfristige Planung, dank der insbesondere Doppelspurigkeiten vermieden und Bedürfnisse antizipiert werden können. Zahlreiche Länder, darunter auch die Schweiz, schaffen deshalb Lenkungsverfahren, um die Planung, die Koordination, die Evaluation, die Finanzierung und die Überwachung von FI zu regeln. Dabei stellen sich die Behörden vor allem die Frage, wie die Bedürfnisse der Wissenschaft und der Zivilbevölkerung effizient identifiziert werden können und auf welcher Ebene auf diese Bedürfnisse eingegangen werden soll. In der Schweiz wird seit 2011 alle vier Jahre die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen (gemeinhin als Roadmap bezeichnet) erarbeitet. Sie dient als Instrument zur Koordination der nationalen FI und der Beteiligung der Schweiz an internationalen FI.
Mit diesem Projekt will der SWR in erster Linie das Konzept der Forschungsinfrastruktur klären und einen Überblick über die verschiedenen in der Schweiz und im Ausland verwendeten Definitionen erhalten, respektive von wem, zu welchem Zweck und mit welchen Auswirkungen die unterschiedlichen Definitionen verwendet werden. Das zweite Ziel des Projekts besteht darin, auf der Grundlage der Ergebnisse Empfehlungen zu allfälligen Verbesserungen bei der Terminologie und der Steuerung zu erarbeiten. Der SWR erteilte Professor Benedetto Lepori der Università della Svizzera italiana (USI) im Herbst 2022 einen entsprechenden Forschungsauftrag. Ende Januar 2023 reichten Prof. Lepori und sein Assistent Marco Cavallaro ihren Forschungsbericht ein. Dieser zeigt insbesondere auf, dass sich die Schweiz von den anderen untersuchten Ländern durch zwei Besonderheiten abhebt:
- Das Konzept der FI ist in der Rechtsgrundlage nicht klar definiert, sondern je nach Finanzierungsquelle unterschiedlich zu verstehen (SNF, Akademien, Art. 15 FIFG usw.).
- Die Roadmap hängt stark von den Finanzierungsbeschlüssen ab, obwohl diese Prozesse – Ermittlung/Planung und Finanzierung – normalerweise getrennt sind.
Der SWR wertet aktuell die Ergebnisse des Berichts aus. Ausgehend von diesen Ergebnissen und ergänzenden Überlegungen wird er dann im Rahmen der Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025‒2028 Empfehlungen zur Steuerung der FI abgeben.
Gymnasiale Bildung
Die Covid-19-Pandemie hat die digitale Transformation im Bereich der formalen Bildung stark beschleunigt. Der SWR begrüsst die vielfältigen Anstrengungen, die zu mehr digitalen Kompetenzen für alle Schülerinnen und Schüler beitragen. Ihm ist dabei insbesondere eine breitgefächerte Perspektive wichtig. Denn die Digitalisierung verändert, teilweise rasant, das notwendige Wissen in vielen Fächern. Und sie wirkt sich in verschiedenen Bereichen wie Politik, Gesundheit, Arbeitswelt, Religion oder Kultur unterschiedlich aus. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, reflektiert mit Veränderungen umgehen zu können.
Da derzeit die gymnasiale Maturität reformiert wird (nationales Projekt zur «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität»), hat der Rat 2020/2021 diese Schulstufe vertiefter betrachtet. Er hat dazu Prof. Dr. Michael Geiss, Leiter des Zentrums Bildung und digitaler Wandel an der pädagogischen Hochschule Zürich, mit einem Expertenbericht beauftragt. Diese Expertise hat der SWR aus seiner Perspektive ergänzt und Empfehlungen an die Verantwortlichen der Kantone und des Bundes abgeleitet.
Die Publikation wurde vom Rat im September 2021 verabschiedet und im November 2021 veröffentlicht:
Im Zuge der Arbeiten hat sich der SWR auch im Rahmen der internen Konsultation der Maturitätsreform geäussert. Im September 2022 hat sich der SWR zudem im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingebracht.
- Angemessene Grösse und Organisation des schweizerischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystems
- Lehren aus der Covid-19-Pandemie
- Open Letter of European STI Councils and Advisory Bodies and other Science Organisations on the Participation of Switzerland under Horizon Europe
- Arbeitsprogramm 2016-2019