Revision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes FIFG

Das Forschungsgesetz, das seit den 1980er Jahren in einer kohärenten und übersichtlichen Form die Organe der Forschung und der Forschungsförderung bestimmt hatte, deren Zusammenwirken geregelt und wichtige Grundsätze für deren Tätigkeit festgeschrieben hatte, wurde im Jahr 2009 einer Teilrevision unterzogen. Das Eidgenössische Parlament verabschiedete am 25. September 2009 die teilrevidierte Fassung des Forschungsgesetzes, das damit neu Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) heisst. Die Änderungen sind seit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

Hauptzweck dieser Teilrevision war die Einführung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in das Forschungsgesetz.

Der SWTR hat diese Teilrevision kritisch begleitet. Er wies darauf hin, dass dadurch der umfassenden Problemstellung der Innovation und deren Förderung nicht Rechnung getragen wurde.

Bei diesem Anlass hat der SWTR Grundsätze formuliert, die er für die weitere Gesetzesarbeit zu berücksichtigen empfiehlt.

Gleich nach der Verabschiedung des teilrevidierten Gesetzes gab der Bund eine Vorlage für die Totalrevision des FIFG in die allgemeine Vernehmlassung. Der SWTR meldete sich in dieser im Februar 2010 abgeschlossenen Vernehmlassung zum Wort.

Der SWTR fand, dass im Entwurf für das totalrevidierte Gesetz zwar wichtige Postulate aus seinen Grundsätzen erfüllt worden sind. Dieser Umstand kontrastiert aber namentlich mit zwei Themenbereichen, für die der SWTR dringend zu anderen Lösungen rät.

Für die KTI empfiehlt der SWTR eine Konstituierung analog zum Schweizerischen Nationalfonds. Deren Autonomie ist weiter zu stärken, indem die KTI selbst über die Grundsätze der Technologieförderung, die Aufgabenverteilung unter ihren Mitgliedern, die Ernennung des Leiters/der Leiterin und der Mitarbeitenden ihrer Geschäftsstelle entscheiden soll.

Für das im Gesetz vorgesehene wissenschaftspolitische Beratungsorgan des Bundes kommt der SWTR zum Schluss, dass nur ein Beratungsorgan mit einem umfassenden Auftrag (Lehre, Forschung, Innovation) zweckmässig ist, den es in Unabhängigkeit, die auch durch seine Organisation gewährleistet wird, erfüllt durch selbständiges Aufgreifen von Themen, die es mit den Verfahren seiner Wahl aufgrund eines direkten Zugangs zur nötigen Information bearbeitet. Ein Organ, das nur Fragen bearbeiten kann, die ihm die Bundesverwaltung vorlegt, und das sich thematisch auf Forschungs- und Innovationsförderung beschränken soll, kann den Anforderungen des Beratungsbedarfs nicht genügen.

Der SWTR hat diese Positionen in seiner Stellungnahme vom 28. September 2011 im Rahmen der Ämterkonsultation nochmals bekräftigt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. November 2011 die Botschaft und den Entwurf zur Totalrevision des FIFG verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen.

Revision des Forschungsgesetzes (FG)
März 2008 / November 2008

Vernehmlassung
Ämterkonsultation



Grundsätze für die Gesamtrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG)
SWTR-Schrift 1/2009
Oktober 2009

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Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG)
Stellungnahme des SWTR zur allgemeinen Vernehmlassung
Februar 2010

Download (PDF, 80.3 KB)



Teilrevision der Forschungsverordnung (V-FIFG):
Stellungnahme des SWTR im Anhörungsverfahren
Juni 2010

Download (PDF, 41.2 KB)



Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (For-schungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG) – Stellungnahme des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats zu den Entwürfen von Botschaft und Gesetz im Rahmen der Ämterkonsultation
September 2011

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