Im Rahmen der Revision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V FIFG) wurden die Zuteilungsmodelle von Overheadbeiträgen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) an Forschungsinstitutionen überarbeitet und vereinheitlicht.

Im Auftrag der Bundesverwaltung hat der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat SWIR im Jahr 2012 eine unabhängige Begutachtung der Overheadbeitragsmodelle erstellt, welche an die für die Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs zuständigen Behörden weitergeleitet wurde. Die Anhörungsfrist zur neuen V FIFG ist am 23. Juli 2013 abgelaufen und die revidierte Verordnung soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu den Overheadbeiträgen entsprechen weitgehend den vom SWIR im September 2012 abgegebenen Empfehlungen. Insbesondere haben nun auch universitäre Hochschulen Anspruch auf Overheadbeiträge der KTI. Diese Ausweitung wird jedoch erst in der nächsten BFI-Beitragsperiode, d.h. spätestens am 1. Januar 2017, umgesetzt.

Die Veröffentlichung der vorliegenden Begutachtung dürfte nach Ansicht des SWIR zum Verständnis der unterschiedlichen Kontexte und Auswirkungen dieses Instruments der Forschungsfinanzierung beitragen.



Zuteilungsmodelle für Overheadzuschüsse des Schweizerischen Nationalfonds und der Kommission für Technologie und Innovation
SWTR Schrift 1/2013
September 2013

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