Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»: Der Schweizerische Wissenschaftsrat SWR ordnet ein

21. Mai 2026
von Schweizerischer Wissenschaftsrat SWR, Geschäftsstelle
#deutsch

Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Die Initiative verlangt, die ständige Wohnbevölkerung auf unter zehn Millionen Menschen vor 2050 zu begrenzen. Zur Erreichung dieses Ziels sieht der Initiativtext notfalls die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU vor. Aus Sicht des Schweizerischen Wissenschaftsrats SWR erfordert dies eine sachliche Lagebeurteilung: Was zeigen die vorliegenden Erkenntnisse für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI)? Dieser Blog-Beitrag stützt sich dabei insbesondere auf die Stellungnahmen des Schweizerischen Nationalfonds SNF, der Akademien der Wissenschaften Schweiz a+ und swissuniversities sowie auf eine Studie von scienceindustries und ein Rechtsgutachten von Astrid Epiney.

Was die Initiative auslösen kann: die rechtliche Mechanik

Das FZA ist über die sogenannte Guillotine-Klausel mit dem gesamten Paket der Bilateralen I verknüpft. Ein von swissuniversities in Auftrag gegebenes juristisches Kurzgutachten (Prof. Dr. Astrid Epiney, Universität Freiburg, 2025) legt dar, dass eine FZA-Kündigung einen Dominoeffekt auslösen und alle bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gefährden würde – einschliesslich derjenigen in den Bereichen Bildung und Forschung.

Besonders relevant ist dabei das EU-Programmabkommen (EUPA), das im November 2025 im Rahmen der Bilateralen III unterzeichnet wurde und seit Januar 2025 die vorläufige Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe, Digital Europe, Euratom und Erasmus+ sichert. Das EUPA knüpft die Schweizer Beteiligung explizit an die Personenfreizügigkeit und die Nichtdiskriminierung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern (Art. 5 EUPA); eine Verletzung dieser Grundsätze kann gemäss Art. 19 zur Aussetzung des Abkommens führen. Der SNF hält in seiner Stellungnahme fest: Die Initiative könnte damit erneut zum Ausschluss der Schweiz aus den EU-Forschungsprogrammen führen – und dies wäre bereits der dritte solche Ausschluss innerhalb kurzer Zeit, nach 2014–2017 und 2021–2024.

Was der Ausschluss aus europäischen Programmen konkret bedeutet

Die jüngste Geschichte liefert hier belastbare Evidenz. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014 und der darauffolgenden eingeschränkten Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsprogrammen zwischen 2021 und 2024 wurden die Auswirkungen systematisch untersucht. Der SNF und a+ verweisen in ihren Stellungnahmen vom März resp. April 2026 auf eine Studie im Auftrag von scienceindustries (Haering/Wirth, 2025) zu den Effekten dieser Periode. Die Befunde sind eindeutig:

Die eingeschränkte Beteiligung führte zu einem systemischen Verlust an Einfluss und Wettbewerbsfähigkeit auf der gesamten Wertschöpfungskette von Forschung, Innovation, Marktgestaltung und Regulierung.

Die Präsidentin von swissuniversities Luciana Vaccaro fasst die Lage sachlich zusammen: Während der Periode des Ausschlusses konnten bestimmte Forschende nicht mehr angeworben werden, Karrieren wurden gebremst, und rund ein Drittel der Forschungsprojekte ging verloren; die Attraktivität des Forschungsstandorts hat dabei spürbar gelitten.

Die staatlichen Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen des Bundesrats konnten die Ausfälle nur teilweise kompensieren, weil ihnen die europaweite Wettbewerbsdimension und die Reputation der Horizon-Instrumente fehlten.

Besonders schwer wog der eingeschränkte Zugang zum Europäischen Forschungsrat (ERC), der weltweit als Goldstandard für wissenschaftliche Exzellenz gilt. ERC-Grants sind nicht nur Finanzierungsinstrumente – sie sind ein internationales Qualitätssiegel, das Spitzenforschende bei der Wahl ihres Arbeitsorts massgeblich beeinflusst. Wer nicht vollständig teilnehmen kann, verliert im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Speziell betroffen waren junge Forschende.

Gleichzeitig litten auch KMU und Start-ups in wissensbasierten, exportorientierten Hightech-Industrien unter den Einschränkungen bei Horizon Europe. Unternehmen in Bereichen wie Medizintechnik oder digitalen Technologien waren vom EIC Accelerator ausgeschlossen, dem Förderinstrument des European Innovation Council (EIC), das bahnbrechende Innovationen mit Beiträgen von mehreren Millionen Euro pro Projekt bis zur Marktreife begleitet und gleichzeitig Zugang zu EU-Märkten, Partnerschaften und Kapital eröffnet.

Makroökonomische Simulationen der EU-Kommission (RHOMOLO-Modell) schätzen die BIP-Wirkung der EU-Forschungsprogramme auf bis zu 0,17 Prozent – mit dem stärksten Effekt zwischen 2027 und 2035, also genau in jenem Zeitraum, der für die Wettbewerbsfähigkeit der nächsten Generation entscheidend sein wird.

Zudem wurde die Schweiz aus dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen ausgeschlossen und verlor damit die Mitgestaltung im Bereich grosser europäischer Infrastrukturen – ein Aspekt, der für die strategische Positionierung der Schweiz in Quantentechnologien, KI, Raumfahrt und Cybersicherheit von wachsender Bedeutung ist.

Das Rechtsgutachten Epiney kommt zum Schluss, dass im Falle eines Ausschlusses eine erneute Assoziierung erst dann wieder in Frage käme, wenn der Charakter der Beziehungen Schweiz–EU grundsätzlich geklärt sei. Dies dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Reputation als verlässliche Partnerin ist schwer aufzubauen, aber rasch zu beschädigen.

Internationale Vernetzung als strukturelle Voraussetzung

Ein Grossteil der Schweizer Spitzenforschung entsteht heute in internationaler Kooperation. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis gezielter Offenheit. Der Wissenschaftsstandort Schweiz lebt von dieser Offenheit – und das in beide Richtungen. Kaum eine profilierte Forscherin, kaum ein profilierter Forscher hat nicht längere Zeit im Ausland gearbeitet und dadurch das eigene Profil wie auch den Schweizer Wissenschaftsstandort gestärkt.

Das FZA ist, wie der SNF betont, mehr als ein Mobilitätsinstrument: Es ermöglicht der Schweizer Forschung, die besten Talente zu gewinnen, und gibt Schweizer Forschenden gleichzeitig Zugang zu den besten Ausbildungs- und Karriereumgebungen Europas.

In wissensintensiven Bereichen, in denen der internationale Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte intensiv ist – künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Biopharmazie, Cybersicherheit –, sind diese Mobilitätsmöglichkeiten wesentlich und strukturell notwendig. swissuniversities unterstreicht die Bedeutung der europäischen Programme für den Wissenstransfer und den Zugang zu Innovationsnetzwerken – und zwar nicht nur für die Hochschulen selbst, sondern auch für viele Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU.

Erasmus+ ist dabei ein oft übersehener Faktor. Das Programm fördert mit 26,2 Milliarden Euro die Bildungszusammenarbeit und Studierendenmobilität in Europa. Eine erneute Ausgrenzung würde die Internationalisierung des Schweizer Hochschulsektors auf allen Bildungs- und Forschungsstufen treffen – von der beruflichen Bildung bis zur Doktoratsebene – und prägt damit die Chancen einer ganzen Generation junger Menschen in der Schweiz.

Die a+-Stellungnahme weist zusätzlich auf einen Aspekt hin, der in der öffentlichen Debatte wenig Aufmerksamkeit erhält: Die Unsicherheit über künftige Rahmenbedingungen entfaltet ihre Wirkung bereits vor einer allfälligen Vertragskündigung. Junge Forschende aus der Schweiz wie aus dem Ausland treffen Karriereentscheidungen auf einen Zeithorizont von Jahren. Eine als instabil wahrgenommene Rechtslage begünstigt Abwanderung in Standorte mit verlässlicheren Rahmenbedingungen. Dabei waren gerade Verlässlichkeit und Stabilität lange Zeit wesentliche Standortfaktoren der Schweiz.

Mitgestaltung statt Zaungast: die Frage der wissenschaftspolitischen Souveränität

Ein analytisch wichtiger Aspekt betrifft die Fähigkeit der Schweiz, europäische Forschungsagenden mitzuprägen. Horizon Europe ist nicht nur ein Finanzierungsinstrument – es ist auch ein Rahmen, in dem wissenschaftliche Prioritäten, technologische Standards und Kooperationsstrukturen für das kommende Jahrzehnt festgelegt werden. Die SNF-Stellungnahme zu den Bilateralen III hält fest: Das EUPA verankert den Grundsatz der «nahtlosen Kontinuität der Kooperation» und bietet der Schweiz erstmals einen rechtlichen Anspruch auf Beteiligung – anstelle blossen guten Willens der EU-Seite, der zweimal bereits widerrufen wurde (2014 und 2021). Die a+-Stellungnahme ergänzt, dass die Schweiz zwischen 2021 und 2024 aus den Steuerungsgremien dieser Programme weitgehend ausgeschlossen war und damit die Fähigkeit einbüsste, ihre Interessen und Prioritäten einzubringen. Die EU setzt Forschung und Innovation zunehmend als Instrumente ihrer Wirtschafts- und Industriepolitik ein. Wer an den Entscheidungen nicht beteiligt ist, übernimmt Ergebnisse, an deren Entstehung er nicht mitgewirkt hat. Dies betrifft zunehmend auch Fragen der technologischen Souveränität – etwa beim Aufbau europäischer Kapazitäten in Halbleitern, Quantencomputing oder Raumfahrt, wo nationale Lösungen strukturell unzureichend sind.

Aus Sicht des SWR ist dies eine wissenschaftspolitische Frage ersten Ranges: Es geht um die strategische Handlungsfähigkeit der Schweiz in einem Umfeld, das sich rasch verändert.

Einschätzung

Der Schweizerische Wissenschaftsrat teilt die Einschätzung von swissuniversities, den Akademien der Wissenschaften Schweiz und dem SNF: Die verfügbare Evidenz lässt erkennen, dass die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» erhebliche Risiken für den BFI-Bereich mit sich brächte. Dabei ist hervorzuheben, dass es sich nicht um hypothetische Szenarien handelt – die Periode 2021 bis 2024 hat gezeigt, was eine eingeschränkte europäische Einbindung konkret bedeutet. Die Initiative würde eine Kaskade von Unsicherheiten in Gang setzen, die über den Zeitpunkt allfälliger Vertragskündigungen weit hinausgehen.

Die Sorgen, die hinter der Initiative stehen – nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, Schutz von Infrastrukturen und Lebensqualität – sind legitim und verdienen ernsthafte politische Antworten. Der SWR teilt das Ziel, die Schweiz als lebenswertes und zukunftsfähiges Land zu erhalten. Gerade deshalb ist es wichtig, dass diese Anliegen durch Instrumente adressiert werden, die die wissenschaftliche Offenheit der Schweiz nicht gefährden.

Links:

Schweizerischer Nationalfonds. (31.03.2026) Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»: Folgen für die Schweizer Forschung.

swissuniversities. (21.03.2026) Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»: Stellungnahme.

Akademien der Wissenschaften Schweiz. (31.03.2026) Die Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) äussern sich gegen die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz».

scienceindustries. (14.05.2025): Mehrwert der EU-Programme für die Schweiz – Effekte der eingeschränkten Beteiligung 2021–2024.

Epiney, A. (Juli 2025) «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»: Zu den Implikationen einer Annahme der Inititative unter besonderer Berücksichtigung des BFI-Bereichs. Kurzgutachten im Auftrag von swissuniversities.