Der SWIR hat sich mit Qualität als Kriterium der Bemessung von Bundesbeiträgen an die kantonalen Hochschulen (Art. 51 HFKG) befasst, um Grundsätze für die Ausarbeitung der Verordnung zum HFKG zu definieren. Darüber hinaus hat sich der Rat mit der Praxis der Qualitätssicherung in Hochschulen auseinandergesetzt und in der Publikation «Leistungsmessung und Qualitätssicherung in der Wissenschaft» (SWTR Schrift 3/2013) den internationalen Diskussionsstand zum Thema aufgearbeitet. Darin empfiehlt der Rat eine Reduktion der Anstrengungen in diesem Bereich auf das Notwendige und Wesentliche. Der ständige Rechtfertigungsdruck und der grosse Zeitaufwand beeinträchtigen die Arbeit der Forschenden und Lehrenden zunehmend. Statt Evaluationen zu multiplizieren, sind schon im Voraus bei der Auswahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hohe Qualitätsansprüche anzuwenden. Eine Kultur des Vertrauens zwischen der Politik und der Wissenschaft soll die Tendenz zu einer detaillierten Kontrolle ablösen. Der SWIR spricht sich für die Schaffung einer vertrauensbasierten «Ermöglichungskultur» aus, die das Verhältnis zwischen Wissenschaft und öffentlichen Geldgebern neu fundiert und das aktuelle Konzept «Autonomie vs Rechenschaftsablegung und Kontrolle» ersetzt.



Empfehlungen des SWTR zur Umsetzung von Artikel 51 HFKG

Oktober 2012

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Leistungsmessung und Qualitätssicherung in der Wissenschaft
Zielgerichteter und vernünftiger Einsatz von Leistungsmessung und Evaluation in der Wissenschaft - Zehn Thesen
SWTR Schrift 3/2013
Oktober 2013

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